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Im Februar 2023 hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus die Bekanntmachung zur 2. Förderwelle seines Förderprogramms KINDER STÄRKEN 2.0 veröffentlicht. Bis zum 31. Mai 2023 war Kita-Trägern die Bewerbung für eine Förderung im Programm KINDER STÄRKEN 2.0 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Der Antrag konnte für eine Kindertageseinrichtung oder mehrere Einrichtungen gestellt werden. Die SAB hat abschließend entschieden, welche 157 Kitas eine Förderung erhalten.
Die bedarfsgerechte Auswahl erfolgte anhand einer landesweiten statistischen Rangfolge, der sozialraum- und einrichtungsbezogene Kriterien zugrunde gelegt wurden. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge. Der früheste Projektbeginn ist der 1. Juli 2023. Die Förderung erfolgt zunächst über einen Zeitraum von 36 Monaten und endet unabhängig vom tatsächlichen Beginn am 30. Juni 2026.

Insgesamt profitieren dann 281 Kitas (Kinderkrippen, Kindergärten und Horte) von einer zusätzlichen Fachkraft/Kitasozialarbeiter:in im Programm KINDER STÄRKEN 2.0. Die anderen 124 sächsischen Kindertageseinrichtungen sind ab August 2022 im Rahmen der 1. Förderwelle gestartet.