Neuigkeiten

Es gibt gesetzliche Neuregelungen mit Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagesbetreuung in Sachsen. Eine Übersicht mit Stand vom 20. Mai 2021  informiert u .a. zur Regelungen für Geimpfte und Genesene in Bezug auf das Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, über zulässige Testnachweise sowie zur Notbetreuung. Bei erneuten Schließungen aufgrund steigender Inzidenzwerte ist ab 25. Mai 2021 eine Notbetreuung unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe möglich, d. h. alle Eltern, die arbeiten gehen, haben Anspruch auf eine Notbetreuung, Übersicht siehe Seite 2, Abschnitt B sowie Medienservice Sachsen