Das ESF Plus-Programm KINDER STÄRKEN 2.0 – Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen im Freistaat Sachsen startete am 01. August 2022. Es ist ein Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK). Die Fördergelder stammen aus Mitteln der Europäischen Union (EU) aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Freistaates Sachsen. Die Bewilligungsstelle und der Fördermittelgeber ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Die Förderung erfolgt zunächst über einen Zeitraum von 36 Monaten. Mit Beginn der ersten Förderwelle ab Sommer 2022 sind 124 Kindertageseinrichtungen am Programm beteiligt. Ab 1. Juli 2023 werden in einer zweiten Förderwelle weitere 157 Kitas mit einer zusätzlichen Fachkraft/Kitasozialarbeiter:in unterstützt. Insgesamt profitieren dann 281 Einrichtungen vom Programm KINDER STÄRKEN 2.0
Die dazugehörige Koordinierungs- und Beratungsstelle (KBS) zur Unterstützung von Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen hat am 01. September 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen. Mit KINDER STÄRKEN 2.0 beginnt eine zweite Programmphase. Dieser geht das ESF-Programm KINDER STÄRKEN – Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen und der Kompetenz- und Beratungsstelle (KBS) mit der Projektlaufzeit vom 01. März 2016 bis 30. April 2022 voraus. Unter dem Register 1. Phase finden sich zentrale Inhalte aus der vorangegangenen Programmphase.
KINDER STÄRKEN 2.0 – Kitasozialarbeit in Sachsen
Kitasozialarbeit ist ein ergänzendes sozialpädagogisches Angebot für Kinder und Familien in riskanten Lebenslagen. Ziel ist es, Kinder bei der Überwindung individueller Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und damit deren Bildungs-, Teilhabe- und Entwicklungschancen zu erhöhen.
In derzeit 124 sächsischen Kindertageseinrichtungen setzen zusätzliche pädagogische Fachkräfte/Kitasozialarbeiter:innen zielgerichtete und systematische Vorhaben für Kinder und Familien um. Die beteiligten Einrichtungen werden aufgrund eines kriterienbezogenen Auswahlverfahrens mit je einer zusätzlichen Personalstelle für Kitasozialarbeit gefördert. Die Vorhaben und Angebote der Programmfachkräfte in den Krippen, Kindergärten und Horten leiten sich aus den individuellen und standortspezifischen Anlässen und Bedarfen der Kinder und Familien ab. Dabei arbeiten die Kitasozialarbeiter:innen eng mit den Einrichtungen und Kooperationspartnern des Sozialraumes zusammen.
Kitasozialarbeit im Programm KINDER STÄRKEN 2.0 …
- ergänzt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen durch Konzepte, Methoden, Handlungsprinzipien sowie Verfahren Sozialer Arbeit
- wendet sich lebenslagenbedingten Risiken und deren Folgen zu
- wirkt präventiv, kompensatorisch und intervenierend
- befördert ein lebenslagensensibles Kitaprofil
- arbeitet kooperativ, sozialraumorientiert und begleitet zu weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie zu anderen sozialen Diensten
© SLfG/ZFWB | Das Schema ist mit einem Klick auf das Bild aufrufbar
Dokumente zum Programm
- Programm-Flyer KINDER STÄRKEN 2.0 [PDF, 12/2022]
- Broschüre Programmziele und Handlungsprinzipien KINDER STÄRKEN 2.0 [PDF, 01/2023]
Informationen für Programmbeteiligte
(A) Informations- und Kommunikationspflichten
- Informationen zur Publizität und zu Logos im Förderzeitraum 2021-2027: siehe SAB-Website
- Dort finden sich der Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des ESF Plus und Infos zum Schild/zur Tafel inkl. einer Vorlage mit Sachsenwappen sowie ein Link zum Download der Logos (unten auf der Website).
- Alle Programmeinrichtungen haben einen Zuwendungsbescheid erhalten. Diesem sind die Nebenbestimmungen (NBest-EU) beigefügt. Im Punkt 7 geben sie ebenfalls Auskunft zu den Informations- und Kommunikationspflichten. Die Nebenbestimmungen sind darüber hinaus unter REVOSax (Anlage 1) veröffentlicht.
(B) Formulare seitens der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- siehe SAB-Website: unter Formulare & Downloads
- Formulare → Verwendungsnachweisführung → Monatlicher Tätigkeitsnachweis für Kitasozialarbeiter:innen (SAB 62115)
- Merkblätter/Infoblätter/Flyer → Informationen zur Erhebung von Teilnehmerdaten: Informationsblatt für Erziehungsberechtigte
- Merkblätter/Infoblätter/Flyer → Anleitung zur Teilnehmerdatenerfassung
(C) Fragen & Antworten zum ESF Plus-Förderrahmen (FAQ)
- FAQ [PDF, 04/2023] mit Hinweisen für Programmeinrichtungen und Trägervertretungen zum Förderrahmen sowie zu Förderregularien und deren Handhabung, u. a. zu Kommunikationspflichten, zur Teilnehmerdatenerfassung, zum Berichtswesen und zum SAB-Förderportal. Ebenfalls findet sich dort der Kontakt der SAB und des ESF Plus-Referats des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Presse & Öffentlichkeit
- Beiträge der KBS erscheinen viermal im Jahr im Newsletter vom Projektträger Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG) und informieren zu Neuigkeiten, Aktivitäten, Veranstaltungen u. a. im Programm KINDER STÄRKEN 2.0:
Frühjahrsausgabe 2023 | Winterausgabe 2022 | Herbstausgabe 2022
- Kurzinterview [PDF] mit Projektleitung Silke Meyer, erschienen in: kindergarten heute 09/2022, S. 8
- Info-Plattform auf dem Kita-Bildungsserver, zusammengestellt durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK)
- Im Kurzinterview Dr. Tobias Rebs (SMK) zu KINDER STÄRKEN 2.0 (im Film ab Minute 3:00) auf der Auftaktveranstaltung EFRE + ESF Plus am 07. Juli 2022
- Veröffentlichung von programmrelevanten Stellenangeboten der beteiligten Kindertageseinrichtungen auf dem Stellenmarkt vom Kita-Bildungsserver
Grundlagen der Förderung
Bekanntmachungen
- 1. Förderwelle (Vorhabenbeginn ab 1. August 2022):
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Vorhaben KINDER STÄRKEN 2.0 [PDF, 19. Mai 2022] und zur Koordinierungs- und Beratungsstelle KINDER STÄRKEN 2.0 [PDF, 19. Mai 2022] - 2. Förderwelle (Vorhabenbeginn ab 01. Juli 2023):
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Vorhaben KINDER STÄRKEN 2.0 [PDF, 02. Februar 2023]
Richtlinien
- Bei der Durchführung des Vorhabens sind die Anforderungen der Förderrichtlinie zu beachten:
- SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027 [19. Mai 2022, geändert durch die Richtlinie vom 17. Oktober 2022] – II. Gegenstand der Förderung: D Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen und Anlage 1: Berufsqualifikationen der zusätzlichen Fachkräfte/Kitasozialarbeiter:innen
- EU-Rahmenrichtlinie mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen inkl. der Nebenbestimmungen (Anlage 1) für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich ESF Plus (NBest-EU) [09. Mai 2023]
- Europa fördert Sachsen – Fördermaßnahmen